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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1988 - 12 B 142/87   

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https://dejure.org/1988,6104
OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1988 - 12 B 142/87 (https://dejure.org/1988,6104)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.03.1988 - 12 B 142/87 (https://dejure.org/1988,6104)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. März 1988 - 12 B 142/87 (https://dejure.org/1988,6104)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 46
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Neustadt, 30.04.2015 - 1 L 224/15

    Erhebung von Ausbaubeiträgen; Beitragsbemessung

    Allerdings erfordert § 119 AO weiter, dass der Bescheid angibt, für welche Maßnahme der Beitrag erhoben wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8.3.1988 - 12 B 142/87 zum leitungsgebundenen Beitragsrecht; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 24 Rn. 24).

    Ohne die Bezeichnung der Maßnahme in dem Beitragsbescheid ist für den Beitragsschuldner nicht erkennbar, für welche konkrete Maßnahme er letztlich den Beitrag zahlen soll (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8.3.1988, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 08.03.2017 - 1 L 161/17

    Abgabenrecht, Aufwand, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragssatzung, B-Modell,

    b) Allerdings erfordert § 119 AO weiter, dass der Bescheid angibt, für welche Maßnahme der Beitrag erhoben wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 A 11132/10.OVG - , Beschluss vom 24. Juli 1990 - 12 B 11432/90.OVG - , Beschluss vom 8. März 1988 - 12 B 142/87 - , VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 30. April 2015 - 1 L 224/15.NW - ; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, § 24 Rn. 28).

    Ohne die Bezeichnung der Maßnahme in dem Beitragsbescheid ist für den Beitragsschuldner nicht erkennbar, für welche konkrete Maßnahme er letztlich den Beitrag zahlen soll (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. März 1988, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 6 A 10976/20

    Wiederkehrende Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege; Bestimmtheit; Ermittlung

    Demnach ist von der inhaltlichen Bestimmtheit eines Beitragsbescheides, und zwar auch von einem solchen, der - wie hier - wiederkehrende Beiträge betrifft, im Allgemeinen zu fordern, dass der Bescheid zumindest erkennen lässt, wer ihn erlassen hat, um welche Abgabenart es sich bei der geforderten Abgabe handelt, von wem und auf welches Objekt (Grundstück) bezogen sie verlangt wird, für welche Einrichtung oder Maßnahme - und zwar sowohl hinsichtlich der Art als auch des Umfangs - und in Bezug auf welchen Kostenträger die Heranziehung erfolgt (vgl. OVG RP, Urteile vom 31. August 1989, a.a.O., juris Rn. 27, m.w.N., vom 16. März 1989 - 12 A 114/88 - und vom 6. Juli 1989 - 12 A 2/89 - sowie Beschluss vom 8. März 1988 - 12 B 142/87 -, NVwZ-RR 1988, 46).
  • OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Dies ist auch bei der Antwort auf die Frage zu berücksichtigen, wie konkret die Maßnahme bezeichnet werden muß, damit der Verwaltungsakt inhaltlich noch hinreichend bestimmt oder bestimmbar ist (weitgehende Anforderungen: OVG Rhl.-Pf., Beschluß vom 08.03.1988 - 12 B 142/87 -, NVwZ-RR 1988, S. 46; Beschluß vom 30.10.1989 - 12 B 86/89 -, NVwZ 1990, S. 399; a. A.: VGH Bad.-Württ., Entsch.
  • VG Weimar, 25.11.1997 - 6 E 2012/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Bestimmtheit des

    Diese genaue Festlegung der Bestandskraft ist besonders deshalb wichtig, weil auf diese Weise spätere Doppelveranlagungen vermieden werden können (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 08.03.1988, NVwZ-RR 1988, 46, Beschluß vom 30.10.1989, NVwZ 1990, 399, jeweils m. w. N.; ebenso Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 4. Auflage, § 24 Rdnr. 21, der dies allerdings fehlerhaft aus der Begründungspflicht herleitet).
  • VG Weimar, 23.04.2009 - 1 K 1161/07

    Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

    Nur so erfährt der Inhaltsadressat, für welchen beitragsfähigen Tatbestand er zur Zahlung herangezogen wird und welcher "Einzelfall" durch diesen Verwaltungsakt ( § 118 AO ; § 35 ThürVwVfG) geregelt werden soll (vgl. ThürOVG Beschl. v. 12.7.2002 - 4 ZEO 243/00 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8.3.1988 - 12 B 142/87 - KSTZ 1988, 193).
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